GEZeter

Da hatten alle Freiberufler zunächst ziemlichen Bammel, als diese „Neuartigen Empfangsgeräte“ (NEG) rundfunkgebührenpflichtig wurden. Denn: Die Gebühr sollte nach eingen Berichten pro Gerät anfallen und die komplette TV-Gebühr umfassen. Wenn nun ein elektronikbesessener IT-Journalist zwei Notebooks, einen Mediaserver-PC, einen als Media-Client in seinem Büro stehen hat und noch dazu ein Smartphone besitzt würde nach dem Wunsch der GEZ die volle TV-Gebühr fünfmal pro Monat fällig.

Die Fortbildungseinrichtung Akademie.de hatte das gleiche Problem und man las dort im Rundfunkgebührenstaatsvertrag mal genau nach.

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