Da hatten alle Freiberufler zunächst ziemlichen Bammel, als diese „Neuartigen Empfangsgeräte“ (NEG) rundfunkgebührenpflichtig wurden. Denn: Die Gebühr sollte nach eingen Berichten pro Gerät anfallen und die komplette TV-Gebühr umfassen. Wenn nun ein elektronikbesessener IT-Journalist zwei Notebooks, einen Mediaserver-PC, einen als Media-Client in seinem Büro stehen hat und noch dazu ein Smartphone besitzt würde nach dem Wunsch der GEZ die volle TV-Gebühr fünfmal pro Monat fällig.

Die Fortbildungseinrichtung Akademie.de hatte das gleiche Problem und man las dort im Rundfunkgebührenstaatsvertrag mal genau nach.

Sie fanden heraus: Wenn auf dem Grundstück, auf dem die beruflich genutzten PCs beruflich genutzt werden, schon einmal ein TV-Anschluss angemeldet ist, dann gilt diese Gebühr für alle beruflich genutzten PCs auf dem gesamten Grundstück. Also sponsorten sie ihrem Hausmeister die TV-Gebühr und beriefen sich der GEZ gegenüber auf ein entsprechendes Urteil.

Als die GEZ mein Praxisschild entdeckte und nach NEGs fragte argumentierte ich genauso. Und nach lediglich zwei Rückfrage, ob der Volker König, der unter meiner Praxisanschrift wohnt und einen Fernseheher angemeldet hat, wirklich derselbe sei, der unter meiner Praxisadresse eine Praxis betreibt gaben sie Ruhe. Weil es völlig irrelevant ist, um wieviele Volker Königs es sich handelt, wenn es nur dasselbe Grundstück ist.

Dann klingelte es im Mai vergangenen Jahres an einem Samstag an meiner Tür. Zwei Männer in Anzügen standen dort, einer mit einem Klemmbrett vor der Nase, auf dem er sich eifrig Notizen machte, der andere mit viel schmucklosem Papier in der Hand. Sie stellten sich als Mitarbeiter der METRO vor und wollten mir einen Metroausweis ans Herz legen. Da ich ja sicherlich vorsteuerbefreit sei, könne ich alles Verbrauchsmaterial für die Praxis bei der METRO direkt ohne Märchensteuer kaufen.

Ich bin nicht vorsteuerbefreit, was auch recht normal ist, wenn man die freiberufliche Tätigkeit nur eher nebenbei ausübt. Einen Anspruch auf den Ausweis hatte ich daher gar nicht, zumal das monatliche Verbrauchsmaterial in einer Psychotherapiepraxis aus ein paar Teebeuteln und einem Vorrat an Taschentüchern besteht, für die ich nicht extra in die METRO fahre.

Allerdings kamen mir die beiden Herren zunehmend komisch vor, als der Klemmbrettmann sich mehrmals zu meinem Auto umdrehte (dem einzige in meiner Auffahrt) und jedesmal etwas auf sein Blatt kritzelte. Auch, dass die Herren das alles unbedingt im Haus besprechen wollten und schon fast einen Fuß in die Tür gestellt hätten, als in meinem Gesicht schon ein „Nein, danke“ zu lesen war, fand ich auffällig. Daher meinte ich, dass ich gleich zu einem Arzttermin müsse und bat um eine Visitenkarte oder Rufnummer bei der METRO, damit wir einen Termin ausmachen könnten.

Ups – gerade wollten sie noch ins Haus und nach „Visitenkarte oder Rufnummer“ geben sie Fersengeld? Waren sie vielleicht gar nicht von der METRO? Eine Recherche bei der METRO, ob das die Vorgehensweise bei den begehrten METRO-Ausweisen sei, schenkte ich mir.

Bis dann im Juni ein Schreiben der GEZ kam, in dem sie mir erzählte, dass ungeachtet der Frage, zu welchem Anteil mein Auto privat genutzt würde, ich als Freiberufler für mein Autoradio zusätzlich Rundfunkgebühren zahlen müsse. Hausbesuche mache ich keine und der Supermarkt für das üppige Verbrauchsmaterial ist zu Fuß 5 Minuten entfernt. Der freiberufliche Nutzungsanteil meines Fahrzeuges liegt irgendwo zwischen 0% und 0,0%.

Ich wühlte wieder ein den Paragraphen, weil ich mir das so gar nicht vorstellen konnte, und sah: Natürlich gilt die Rundfunkgebührenpflicht für das Autoradio nur, wenn ich das Fahrzeug überhaupt freiberuflich nutze.

Entsprechend antwortete ich und regte an, das Merkblatt doch mal zu überarbeiten, bevor jemand, durch die Formulierung über die tatsächliche Rechtslage getäuscht, grundlos Gebühren zahlt. Das alles ging per Einschreiben mit Rückschein an die GEZ.

Es dauerte 12 Monate und ich erhielt das Flugblatt Mitte Juni 2009 erneut.

Mit derselben Fragestellung.

Ich kopierte mein Schreiben vom Vorjahr nebst Rückschein, notierte darauf:  „keine Veränderung der Sachlage in den letzten 12 Monaten“ und schickte es im GEZ-Freiumschlag nach Köln.

Mitte Juli wurde reklamiert, dass ich auf das Flugblatt noch nicht reagiert hatte.

Ich regte mich ab und erinnerte an die übersandten Kopien. Inzwischen hatte ich auch das Landesdatenschutzgesetz NRW konsultiert, denn ich erinnerte mich da an einen Fall aus dem Studium.

Nach § 18 des Landesdatenschutzgesetzes NRW hat jeder einen umfassenden Auskunftsanspruch über die bei „öffentlichen stellen“ über ihn gespeicherten Daten. Ab und zu ist es ganz interessant, darüber auch ein Auskunft zu verlangen, denn es führt mitunter zu einer „Bereinigung“, also einer Entfernung von Notizen und Anmerkungen, die nicht hätten gespeichert werden dürfen, und damit zu einer kritischen Prüfung des „Falles.

Nach § 19 hat auch jeder einen Anspruch, dass bei „öffentlichen Stellen“ falsch über ihn gespeicherte Daten korrigiert werden und er dafür eine Bestätigugn erhält.

Nun war ja mein Schreiben in Sachen Autoradio seit einem Jahr nachweislich bei der GEZ, fand aber offenbar ebensowenig Berücksichtigung, wie die Kopie von Schreiben und Rückschein.

Also argumentierte ich so:

Es wurden bereits zwei Schreiben von mir nicht durch Sie berücksichtigt, ich fürchte daher, dass Sie über mich falsche oder unvollständige Daten gespeichert haben. Erteilen Sie mir bitte Auskunft über die bei Ihnen zu meiner Person gespeicherten Daten. Ich werde diese prüfen und Ihnen dann ggf. Korrekturen nennen. Vor Auskunftserteilung und eventueller Korrektur sehen Sie bitte von weiteren Rückfragen bezüglich meiner Rundfunkgeräte ab.

Mal sehen, ob die GEZ sich rührt. Ich denke: Nein.
Wenn nicht hab ich zwei Schreiben nebst Rückschein, auf die sie nicht reagiert hat. Eines davon mit einer Anfrage nach §18 LDSG NRW, die ich problemlos vor dem Verwaltungsgericht durchsetzen könnte, wenn es mir das wert wäre. Also wird die nächste überaus penetrante und lästige GEZ-Anfrage an mich umgehend an die Landesbeauftragte für Datenschutz weitergeleitet.




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Hendrik
14 Jahre zuvor

Sehr schön geschrieben. Unterhaltsam aber auch praxisnah 🙂
Nur weiter so im Textstil…