Sagte Angela Merkel in der Wahlarena letzten Montag, als ein junger Mann sie nach dem Adoptionsrecht für Homosexuelle in Lebenspartnerschaften fragte.

Angela Merkel tut sich da mit einingem schwer, was aktuelle Politik angeht. Sie tut sich schwer damit, eine Spionageaffaire zu erkennen und redet immer von Datenschutz. Datenschutz wurde durch das Volkszählungsurteil als Grundrecht aus unserer Verfassung erkannt (genaueres hab ich hier mal aufgeschrieben). Der Datenschutz diente also eigentlich mal dem Schutz des Bürgers vor Datensammelwut seines Staates.
Bei er Spähaffaire geht es aber um Spionage befreundeter Staaten, die sich natürlich nicht an das Grundgesetz halten müssen, wenn sie deutschen Boden nicht betreten. Wenn Frau Merkel da von Datenschutz redet ist das so, als ob sie eine Papiertüte als Schutz vor radioaktivem Fallout empfiehlt. Wenn sie internationale Internetkonzerne durch hiesige Gesetze zwingen will, sich über US-amerikanische Gag-Orders hinwegzusetzen, dann ist das entweder vorsätzliche Verladung der Wähler oder unglaublich naiv.
Das hier ist der Dialog aus der Wahlarena:
httpv://www.youtube.com/watch?v=_ERfnTE1Hgw
Sie spricht davon, dass das Bundesverfassungsgericht die Sukzessivadoption ermöglicht habe. Das ist die Adoption des nicht-leiblichen Kindes eines homosexuellen Partners durch den anderen Partner.
Das Bundesverfassungsgericht hat sie tatächlich „erlaubt“, weil es der Auffassung war, dass es gegen die Verfassung verstößt, wenn die Sukzessivadoption nicht möglich ist. Frau Merkel sagt nicht, dass die Regierung – ihre Regierung unter ihrer Führung – die Verfassung verletzt hat, weil die Sukzessiv Adoption eben nicht durch ein Gesetz ermöglicht wurde. Sie hat nicht erwähnt, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat:

Die Nichtzulassung der sukzessiven Adoption angenommener Kinder eingetragener Lebenspartner durch den anderen Lebenspartner verletzt sowohl die betroffenen Kinder als auch die betroffenen Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG).
Pressemitteilung Nr. 9/2013 vom 19. Februar 2013

Sie hat nicht erwähnt, was sie einst als Eid geschworen hat:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Wikipedia (Hervorhebungen von mir)

Sie hat klar gesagt, dass sie nur tätig wird, wenn das Bundesverfassungsgericht dies bestimmen wird, weil sie in Ausübung ihres Amtes die Verfassung verletzt hat.
Pfarrer Heiko Kuschel twitterte dazu auf den Punkt gebracht:


Zugegeben: Hier geht es um sexuelle Urängste und Empfindlichkeiten, bei denen der eine weiter ist als der andere.
Aber können wir akzeptieren, dass die Bundeskanzlerin ihre persönlichen, subjektiven Befindlichkeiten über die Verfassung stellt?
Dieses Austasten der Verfassungsgrenzen, dieses „warten wir, bis jemand klagt“, das hat bei Angela Merkel System!
Als ob der Akt der Gesetzgebung sowas wie eine Steuererklärung wäre: „Mal gucken, da ist die Quittung vom Töpferkurs im Urlaub, ich pack die mal unter Fortbildung, dann hat das Finanzamt was zum Streichen“.

tl;dr: Ich persönlich tue mich schwer mit einer Regierung, die mit der Verfassung und der Gesetzgebung umgeht wie mit einer Steuererklärung und Grundrechte ignoriert, solange das Bundesverfassungsgericht nicht einschreitet.

Kategorien: Allgemein

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[…] Dass die Regierung Merkel grundsätzlich an der Verfassungswidrigkeit ihrer Gesetze vorbei schrammt und auch bewusst offensichtliche Konflikte mit Grundrechten akzeptiert, solange das Bundesverfassungsgericht kein Urteil spricht, ist geradezu unglaublich. […]