In dubio pro was denn? (UPDATES)
Dienstag, den 31. Mai 2011Jetzt ist er freigesprochen, der Jörg Kachelmann.
Die breit diskutierte Frage lautet: Zu Recht? Ich denke, es gibt da nur eine Antwort: Ja. Zu Recht freigesprochen, weil es schon erhebliche Zweifel am Vorliegen einer Tat und damit seiner Täterschaft gibt.
Oft, wenn es um Vergewaltigungsdelike geht, stehen Aussage gegen Aussage und es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, …