Ich muss gestehen: Mich nervt es auch. Da war wieder dieser Song im Radio, der geht mir nicht mehr aus dem Kopf. Ohrwurm. Meistens reicht es, ihn noch ein paarmal anzuhören. Ich weiss wie er heisst und hab ihn im Radio schon sondundsooft gratis gehört, aber wenn ich ihn in meiner Sammlung haben will, muss ich ihn kaufen.
Das ist ärgerlich.
Genauso gibt es von Erich Kästner ein paar schöne kurze Gedichte, die ich nicht wiedergeben darf, ohne von seinem Erben abgemahnt zu werden. Die Sache mit der Stecknadel, der man den Kopf abschlug, oder das mit dem Zähne zeigen und dem Dentisten, der ich nicht bin, zum Beispiel. Beides sind gereimte Aphorismen, die sich in vielen Situationen und Diskussionen trefflich machen würden.
Aber ich wage es nicht, denn es würde zu teuer.
Auch die Made von Heinz Erhardt werde ich nur hinter verschlossener Tür und mit notariell beglaubigten Verschwiegenheitserklärungen aller Zuhörer rezitieren, da auch der Verlag, der die Nutzungsrechte daran erworben hat, abmanht.
Besonders Lehrer sind irritiert, da sie für ihre Schüler beliebig viele Fotokopien der „Sachlichen Romanze“ zum Zweck der Textanalyse anfertigen, aber dieses von vielen Schülern noch auswendig gelernte Gedicht nicht mit einer Musterinterpretation ins Internet stellen dürfen.
Und alles liegt am Urheberrecht.
Das zerfällt in zwei große Aspekte:

  • das Verwertungsrecht
  • das Urheberpersönlichkeitsrecht

Ersteres kann vertraglich durch den Urheber weitergegeben werden, letzteres ist zeitlebens an die Person des Urhebers gebunden und nicht übertragbar. Auf Basis des Urheberpersönlichkeitsrechts kann unter Umständen sogar eine Übertragung des Verwertungsrechts widerrufen werden (was ich in diesem Blogkommentar mal kurz angerissen hatte).
Diese Aufteilung ist sinnvoll. Einerseits – dessen muss man sich bewusst sein – gibt es keine urheberrechtlich geschützten Werke, die ohne Eigennutz des Urhebers geschaffen werden. Und kein Werk wird konsumiert, wenn die Konsumenten nicht irgendeinen (Lust-)Gewinn daraus zögen. Es ist nur gerecht, dass der Urheber dafür sein Entgelt bekommt.
Beide Rechte bestehen auch nach dem Tod des Urhebers und werden von seinen Erben ausgeübt – und zwar bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
70 Jahre – das sind fast drei Generationen (à 25 Jahren) von Menschen, die das Werk konsumieren können.
Und diese Schutzfrist wird nicht nur von den Erben Kästners und Erhardts genutzt. Auch die Erben von Kurt Weill haben schon für erheblichen Frust bei Theatergruppen gesorgt. Als meine Theatergrupe in den späten 1980ern die Dreigroschenoper aufführen wollte, stellte sich heraus, dass Weills Erben ausdrücklich auf der originalen Instrumentierung des Orchesters bestanden, die der Komponist vorsah. Eine musikalische Interpretation oder eine Adaption des Stücks in die Gegenwart ist damit fast unmöglich. Und das noch bis zum 3. April 2020.
Die Piratenpartei hat in ihrem Wiki einige Standpunkte zum Urheberrecht definiert. Die jedoch sind für Menschen, die von der Herstellung urheberrechtlicher Werke leben (müssen), nicht akzeptabe.
Im Februar nahm Mela Eckenfels hierzu Stellung – sie ist selber Piratin, aber muss mit ihrer Partei hart ins Gericht gehen.
Sicherlich.
Die Kopiermöglichkeiten sind andere als vor 20 Jahren. Als die CD auf den Markt kam, freuten sich die Musiklabels, dass sie endlich etwas mit so hoher akustischer Qualität hatten, dass ein Mixtape einfach hinterher hinkt. Und sahen (wiedermal) den gesamten Musikmarkt zusammenbrechen, als die ersten erschwinglichen CD-Brenner auf Markt kamen.
Der Tatsache, dass ein Webradio Bits und Bytes liefert, die auch vollautomatisch auf einer Festplatte als MP3 gespeichert werden könnten, ist eine wahnsinnige Veränderung im Vergleich zu den 1980ern, als wir abends mit Kopfhörern vor dem Radio saßen und die Songs in den Hitparaden mit dem Tapedeck mitschnitten.
Ein Buch in Form eines PDFs ist auch unglaublich viel leichter zu kopieren als früher in gedruckter Form, bevor es Datenträger und -formate in ausreichender Kapazität und Verbreitung gab.
Ich hab mich in den letzten Monaten viel mit dem Für und Wider des Urheberrechts befasst und für mich eines festgestellt:

  • Das Grundprinzip des Urheberrechts ist unverzichtbar
  • Genauso unverzichtbar ist eine Reform als komplette Neugestaltung der Regelungen
  • Die bestehenden Vorschriften anzupassen ist Flickschusterei und nicht zielführend
  • Der Ausgleich zwischen den Interessen von Urhebern, Produzenten und Konsumenten ist derart zu Gunsten der Produzenten verschoben, dass Konsumenten und Urheber Leid tragen

Blödsinnigstes Ergebnis der Flickschusterei ist das faktische Verbot der Privatkopie von irgendwie kopiergeschützten digitalen Medien (z.B. die kopierte CD fürs Autoradio oder das Grabben und Kopieren von Musik auf den MP3-Player).
Ich hab in meiner eigenen CD-Sammlung mehrere CDs, die mit zu ihrer Zeit wirksamen Kopierverhinderern ausgetattet sind. „Zu ihrer Zeit“ bezieht sich auf die zweite Hälfte der 1990er Jahre. Eine verkrüppelt definierte Dual Mode-CD mit Daten- und Audiotracks bringt heutzutage keinen PC mehr ins Schleudern und der Trick, einen Autostart durch Drücken der Umschalttaste zu unterbinden, hat sich auch schon herumgesprochen. Dennoch möchte ich wetten, dass die betreffenden Musiklabels gegen eine digitale Kopie der CDs für meinen Privatgebrauch den Kopierschutz als Argument anführen würden. Wie Sony einen Studenten verklagte, der das Umgehen ihres Rootkit-Kopierschutzes durch diesen „Trick“ im Internet „verriet“.

Fazit:

Die digitalen Medien haben in Sachen Reproduktion und Publikation von Werken alles verändert.

Das Gros der Musik- und Printverlage hat davon nichts verstanden.

Der Auftrag an die Politik kann nur lauten, bei Null anzufangen, sich auf den Geist des Urhebergesetzes zu besinnen und einen Ausgleich zwischen den Interessen von Urhebern, Produzenten und Konsumenten zu schaffen.

Kategorien: Allgemein