Der NSA-Untersuchungsausschuss hat seine Arbeit aufgenommen und kämpft wacker gegen Versuche der eigenen und fremder Regierungen, die Arbeit zu erschweren. Kanzleramtsminister Altmeier droht derweil mit Anzeigen bei weiteren Undichtigkeiten in der Bundestagsverwaltung.

Tatsächlich sind vertrauliche Informationen über die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses an die Presse gedrungen. Der SPIEGEL berichtete aus geheimen Unterlagen, die kurz zuvor dem Ausschuss kopiert wurden, Netzpolitik.org berichtete gar mehrmals.

Netzolitik.org bezieht diese Drohung mit der Anzeige korreterweise auch auf sich selbst. Denn Altmeier schreibt der Bundestagsverwaltung:

Im Hinblick auf den gegenwärtig noch ungeklärten Informationsabfluss wird das Bundeskanzleramt dienstliche Erklärungen der hier mit den Dokumenten befassten Mitarbeiter einholen. Entsprechenden Überlegungen des Deutschen Bundestages kann ich nicht vorgreifen. Ich behalte mir vor, im Wiederholungsfalle Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten.

Gestern sprach @MrSchtief den Kanzleramtsminister auf Twitter an:

Die Antwort:

Und hier liegt Peter Altmeier – leider – doppelt daneben.

Einmal ist eine solche Anzeige ein Selbstläufer. Wenn eine undichte Stelle im Kanzleramt gesucht wird, dann wird der Staatsanwalt beim Empfänger der Informationen anfangen. Das sind der SPIEGEL, Netzpolitik.org und die Süddeutsche Zeitung. Es ist anzunehmen, dass eifrige Staatsanwälte zunächst Netzpolitik.org den Schutz des Artikels 5 des Grundgesetzes nicht gewähren: Den Schutz der Quelle in diesem Fall.

Journalismus ist nur möglich, insbesondere der als Korrektiv wichtige kritische Journalismus, wenn die Quellen geschützt sind und gerade nicht damit rechnen müssen, dass Zwangs- oder Durchsuchungsmaßnahmen bei der Presse ihre Identität aufdecken. Daher sind solche Maßnahmen zum Aufdecken eines Informanten genau eines: Verboten. Und dennoch halten sich immer wieder Staatsanwaltschaften nicht daran.

Das muss auch Peter Altmeier klar sein: Wenn er eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, dann gefährdet er auch Netzpolitik.org. Das zu ignorieren oder abzustreiten ist einfach naiv.

Dann das nächste, das MrSchtief auch gleich auf den Punkt brachte:

Auch ich frage mich: Was ist der Unterschied zwischen dem Whistleblower Edward Snowden und den Mitarbeitern in der Bundestagsverwaltung oder dem Kanzleramt, die die Aufklärungshemnisse der Angelegenheit publik machen?

Hier einfach Wichtigtuerei oder Geltungsdrang vorzuschieben, was einzelne Politiker bei Snowden versucht haben, ist völlig daneben. Die Mitarbeiter, um die es geht, haben das nur gemacht, weil sie, durch die Presse gedeckt, geheim bleiben konnten. Trotzdem ist das riskant, wie man an der Drohung Altmeiers erkennen kann.

Es handelt sich um höchstwahrscheinlich erfahrene und höherrangige Mitarbeiter, die hier ihr Gewissen erleichtern wollten. Weil das, was da im Umfeld des NSA-Untersuchungsausschusses vor sich geht, eben nicht mit Recht und Gesetz konform ist.

Das ignoriert der Kanzleramtsminister, der für die Geheimdienste zuständig ist. Noch schlimmer als der außen- und sicheheitspolitische Schaden, der durch die Whistleblower im Bundetag und Kanzleramt entsteht, ist der innenpolitische Schaden, der entsteht, weil die Verquickungen von NSA und BND nicht einfach offengelegt werden.

tl;dr: Der Schaden entsteht durch den BND und seine Uminterpretation von Gesetzen und Realität, nicht durch die, die das aufdecken.

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