Früher war alles besser, heute ist alles schlecht. Was neu ist kann nicht gut sein und „die da“ nehmen sich immer mehr heraus. Hört man jedenfalls. Ist aber nicht so, und dafür gibt es Beispiele.

Und ich meine nicht, dass ich heute für rund 20€ jeden Monat 3GB Internetflat und 400 Minuten Gespräch und SMS auf dem Handy frei habe, wo ich vor 10 Jahren glücklich war, für 25€ eine Gesprächsflat zu den anderen Kunden meines damaligen Providers und vor acht Jahren dann für weitere 25€ eine Internetflat zu bekommen.

Das wurde augenscheinlich deutlich besser. Wie auch der Kabelanschluss mit 120 MBit Bandbreite statt der Telekom-DSL-Anschlüsse, die theoretisch (hier auf dem Land eher nicht) bis 50 MBit kommen.

Solche Sachen vergisst man, nimmt sie als alltäglich hin. Daher will ich neben all meinem Gemecker eine Geschichte erzählen, die zeigt, dass eben doch viele Dinge besser werden und es sich lohnt, den Mund aufzumachen.

Ich bin Privatpatient. Das hat einige Vorteile, wenn ich beispielsweise beim Augenarzt oder Orthopäden einen Termin haben will, aber halt auch einen Nachteil: Ich bekomme vom Arzt eine Rechnung, die ich ihm bezahlen muss, und dann von der Krankenkasse eine Erstattung der nach der einschlägigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zulässigen Kosten.

Manche Ärzte rechnen grenzwertig ab, manchmal passieren auch Fehler. Es gibt komplexere Fälle, in denen die Abrechnung kaum erkennbar nicht korrekt ist, und wo es dann mal schnell um dreistellige Beträge geht. Solche Probleme klärt man natürlich besser, wenn man die Rechnung noch nicht bezahlt hat.

All die Feinheiten einer Arztrechnung kann ich als Laie aber nicht prüfen und nutze daher schamlos aus, dass das Zahlungsziel der Arztrechnung meistens 4 Wochen beträgt, meine Krankenkasse die Rechnung aber in der Regel binnen einer Woche bearbeitet und mir eventuelle Probleme daher rechtzeitig mitteilt.

Nun nutzen Ärzte gerne Abrechnungsstellen, die ihnen eine Menge Arbeit abnehmen. Man hat ja nicht Medizin studiert, um Zahlungseingänge zu prüfen und Mahnverfahren gegen Patienten zu führen. Also verkauft man den Anspruch auf das Honorar an ein Abrechnungsunternehmen, das die abzurechnenden Posten per Computer mitgeteilt bekommt, nochmal selber grobe Fehler prüft und dann die Rechnung verschickt und alles andere von selbst erledigt.

Kurz vor dem Jahrtausendwechsel war ich eine Weile bei einer Allergologin in Behandlung, die eine ganz neu auf dem Markt vertretene Abrechnungsstelle beauftragt hatte. Nach den ersten Terminen bei ihr kam auch eine Rechnung von dort.

Das war am Montag.

Am Freitag kam schon wieder Post: Die 1. Mahnung.

Ich hielt das für ein Versehen und als die Kasse den Betrag erstattet hatte, zahlte ich.

Ein paar Wochen später kam die nächste Rechnung. Es war Ostern, sie lag am Dienstag nach Ostern im Kasten, und enthielt doppelte Posten. Ein Termin in der Praxis war an zwei aufeinanderfolgenden Tagen abgerechnet worden. Einer war ein Sonntag, spätestens die Krankenkasse hätte das bemängelt.

Ich rief in der Praxis am Mittwoch Vormittag an und man entschuldigte sich. Die Rechnung würde korrigiert und der Abrechnungsfirma mitgeteilt.

Freitag war wieder die 1. Mahnung im Briefkasten. Bei der Abrechnungsstelle war telefonisch niemand zu erreichen (es war andauernd besetzt). Ich faxte daher den Hinweis, dass ich mit der Ärztin einen Fehler in der Rechnung korrigiert hätte und die Rechnung korrigiert würde.

Zwei Wochen später kam ein Brief mit dem Aufdruck des Frankierautomaten der Abrechnungsstelle – im Umschlag war aber nicht eine korrigierte Rechnung, sondern eine 2. und letzte Mahnung mit Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens unter dem Briefkopf einer Rechtsanwältin, nennen wir sie mal Frau Dr. Müller. Und bereits mit einem zweistelligen DM-Betrag für die Mahnkosten.

Ich sah nochmal genauer nach. Das Zahlungsziel auf der Rechnung war mit „zwei Wochen nach Rechnungserstellung“ angegeben. Die Rechnung wurde laut Datumsaufdruck z.B. am 10 eines Monats erstellt, musste also bis zum 24. bezahlt sein. Im Briefkasten hatte ich die Rechnung aber erst am 14., da der Versand laut Frankaturstempel erst am Freitag den 11. erfolgte.

Die 1. Mahnung bekam ich aber am 18., also fast eine Woche vor Fällgkeit.

Das war schon ungewöhnlich.

Normalerweise überprüfen seriöse Geschäftsleute ihre Zahlungseingänge, und wenn einer ausbleibt, setzt man den Schuldner durch eine solche 1. Mahnung in Verzug (§ 286 Absatz 1 BGB, wurde seit damals gläubigerfreundlich geändert). Durch den Verzug muss man dem Gläubiger fortan den Verzugsschaden zahlen (z.B. die Kosten für die 2. Mahnung).

In diesem Fall wurde ich quasi schon in Verzug gesetzt, bevor das Geld überhaupt fällig war. Geht das überhaupt? Auch, dass das Schreiben der Anwältin aus der Frankierstraße der Abrechnungsfirma kam, fand ich merkwürdig.

Ich rief früh morgens bei der Abrechnungsfirma an und fragte, ob  Frau Dr. Müller (der Name ist natürlich ausgedacht) schon zu sprechen sei. Nein, erfuhr ich, sie arbeite nur halbtags dort als Justiziarin und käme meistens erst gegen 9 Uhr.

Um kurz nach 9 rief ich wieder an, kam sogar durch. Ich sprach sie direkt auf die Mahnungen an. Weil sie das erste Mal schon so früh gemahnt hätten. Das sei so in Ordnung erklärte sie mir, und es gäbe auch Urteile, die das erlauben.

„Aber die Mahngebühr für die 2. Mahnung beträgt doch meistens nur so 5 Mark nicht wie bei Ihnen fast 30.“

„Ja, wenn die Abrechnungsstelle die 2. Mahnung selber ausführt, das sind dann die anrechenbaren Kosten. Aber man hat ja mich, die Anwältin, beauftragt, und ich muss leider der Firma gegenüber nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte abrechnen, und das ist der Verzugsschaden, den Sie zahlen müssen.“

„Aber jetzt, in diesem Moment, arbeiten Sie doch als Justiziarin der Firma und kriegen Gehalt, da können Sie doch nicht separat als Anwältin abrechnen.“

„Nein, das ist nur eine Halbtagsstelle, als Anwältin arbeite ich aus meiner Kanzlei heraus, die im Briefkopf meiner Mahnung steht. Ganz andere Adresse! Unser Gespräch führt uns offensichtlich nicht weiter, auf wiederhören.“

Das war jetzt alles sehr interessant. Glücklicherweise hatte ich damals schon eine Telefonbuch-CD. Die konnte auch alle Anschlüsse an einer Adresse auflisten (dauerte nur eine Weile) und so ließ ich mir die Anschlüsse an der Adresse der Anwaltskanzlei anzeigen.

Neben der Rechtsanwältin Dr. Müller unter Rufnummer 470013 war da auch unter 470012 „K. Pasulke“ als offensichtlicher Privatanschluss vermerkt.

Und einer der beiden Inhaber der Abrechnungsfirma hieß? Richtig, Klaus Pasulke (Namen übrigens alle geändert, erwähnte ich das?). Die aufeinander folgenden Rufnummern sahen nach zwei MSNs eines ISDN-Anschlusses aus, und dieselbe Nummer mit der 14 hinten war der Faxanschluss der Anwältin.

Pasulke und ein Kumpel gründen also eine Abrechnungsfirma für Ärzte, die Frau von Pasulke sorgt dafür, dass alle Verträge etc. rechtlich nicht anzugreifen sind und kriegt dafür eine Halbtagsstelle.

Gleichzeitig will man aber Zahlungsausfälle vermeiden und Fristen kürzen. Normalerweise war das Zahlungsziel bei Arztrechnungen damals 4 Wochen, dann prüft man den Zahlungseingang und schickt die 1. Mahnung, und nach zwei bis vier Wochen dann die 2. Mahnung mit Mahngebühr.

Betriebswirtschaftlich wäre es aber besser, das zeitlich zu straffen. Also setzt man zunächst nur 14 Tage als Zahlungsziel. Zudem wird hart an der Grenze der Legalität direkt mal gemahnt, um den Patienten in Verzug zu setzen.

Ist das Zahlungsziel der Rechnung überschritten, wird das ganze sofort an die Kanzlei von Pasulkes Frau übergeben. Das wäre so vermutlich völlig ok, erklärte mir ein befreundeter Anwalt, wenn die Trennung wirklich strikt sei. Wenn die Anwältin aber beispielsweise die Mahnungen nicht in ihrer Kanzlei auf eigenen Computern und Druckern erstellt und selber verschickt, sondern das von der Abrechnungsstelle gemacht würde, könnte es durchaus Betrug sein.

Sie gaukelt dann ja nur vor, freiberuflich zu agieren, mit dem Ziel, dem Haushalt Pasulke-Müller Mehreinnahmen zu verschaffen und den säumigen Patienten gleichzeitig einen solchen Schrecken einzujagen, dass sie nächstes Mal pünktlich zahlen.

Ich packte die Mahnung, den Umschlag mit dem Frankaturstempel der Abrechnungsfirma und ein Protokoll des Gesprächs mit der Anwältin in einen Umschlag und ab zur Staatsanwaltschaft als Strafanzeige.

Parallel saß ich bei den nächsten Terminen in der Praxis mit einer gut sichtbaren Rechnung der Abrechnungsstelle im Wartezimmer und fand so tatsächlich das Gespräch mit mehreren anderen Privatpatienten. Geärgert hatten sie sich alle über die schnelle Mahnung. Einer hatte sogar nur die Mahnung bekommen, keine Rechnung.

Die Abrechnungsstelle drohte mit der Fortsetzung des Mahnverfahrens, wenn er nicht zahlt, weigerte sich aber, ihm auch nur eine Kopie der Rechnung auszustellen. Die Post mache keinen Fehler und man könne den Versand mit Zeugen nachweisen. Was verschickt ist, das kommt auch an. Basta.

Das blieb der Ärztin nicht verborgen und sie kündigte per Aushang an, die Rechnungen zunächst selber auszustellen, bis sie wieder ein seriöses Unternehmen gefunden habe.

Die Staatsanwaltschaft teilte mir nach einigen Wochen mit, dass – nach Aussage der Anwältin jedenfalls – ausgerechnet meine 2. Mahnung versehentlich und unerklärlich in die Frankiermaschine der Firma geraten sei.

Was hab ich gelacht. Die Staatsanwältin vermutlich auch.

Das Verfahren wurde kurz darauf eingestellt, unter anderem, weil die Anwältin inzwischen in Vollzeit beim Unternehmen beschäftigt und das Mahnverfahren ohne externen Anwalt und ohne Mahnung vor dem Zahlungsziel neu organisiert sei. Für die Vergangenheit könne man nichts gerichtsfest nachweisen, weitere Delikte dieser Art seien aber ausgeschlossen

Danach verschwand das Abrechnungsunternehmen aus meinem Ereignishorizont – bis ich letztes Jahr den Hausarzt wechselte. Ich unterschrieb den üblichen Datenschutzzettel für die Abgabe der Rechnungsdaten und war dann überrascht, wieder Post von denen zu bekommen.

Die Rechnung war inhaltlich ok, die Krankenkasse zahlte, ich überwies das Geld und obwohl seit Eingang der Rechnung fast drei Wochen vergangen waren bekam ich keine Mahnung.

Bis Freitag, 16.6.. Da lag eine im Briefkasten. Weil ich eine Rechnung von Anfang Mai nicht bezahlt habe. Eine Rechnung, die hier nie ankam.

Ich rief die Hotline an und bekam fast sofort eine überaus freundliche Mitarbeiterin an den Apparat.

Nein, alles kein Problem. Man verschicke jeden Monat ein paar tausend Rechnungen, davon gehen halt auch etliche in der Post verloren. Ich bekäme sofort eine neue Rechnung mit neuem Zahlungsziel.

Die Moral von der Geschicht‘?

Wenn man verarscht oder gar betrogen wird: Maul aufmachen, Initiativen ergreifen, beschweren.

Straftäter werden von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt, nicht von Facebook-Gruppen oder Stammtischen. Da wird nur rumgenöhlt und nichts bewirkt. Wenn in einer Firma der Staatsanwalt auftaucht, wird so manches Geschäftsmodell in Frage gestellt. Und nein, eine begründete Strafanzeige ist kein Denunziantentum.

Und auch der Markt regelt vieles, wenn man nicht wie ein Schaf still hält und ihn machen lässt. Es gibt Bewertungsportale, Preisvergleichsseiten, es gibt Apps fürs Handy.

Schon vor den gesetzlichen Regelungen für Benzinpreise gab es Apps, bei denen die Crowd die aktuellen Preise verschiedener Tankstellen erfasst und verfügbar und damit den Frühstückskartellen der Konzerne das Leben schwer gemacht hat.

Wer sich über etwas ärgert, aber seinen Arsch nicht hoch bekommt, sollte wenigstens nicht meckern, dass früher alles besser war.

War es nämlich nicht.

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